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Sicherheit im Ernstfall!

Auf sicherem Boden

Ihre Gesundheit ist in besonderem Maße Grundlage für ein „gesundes“ Unternehmen. Solange Sie gesund sind, ist sowohl Ihr Einkommen als auch die Zukunft Ihrer Existenz gesichert. Damit aber die Einkommensverluste im Krankheitsfall möglichst gering ausfallen, empfiehlt sich der Abschluss unserer Krankentagegeldversicherung, denn im Falle einer Erkrankung sollen Sie ohne finanzielle Probleme sorgenfrei genesen können. DKV Continue garantiert, dass Sie bei Krankheit oder Unfall ausreichend abgesichert sind!

Auf Maß geschneidert

Wir versichern Menschen, die unterschiedlicher nicht sein können. Daher kann auch Ihr Krankentagegeld individuell vereinbart werden; je nach Ihren Wünschen und persönlichen Vorstellungen. Über die Höhe und den Beginn der Leistungen können Sie selbst entscheiden. Wir unterstützen Sie an 30 Tagen im Monat – also auch an Sonn- und Feiertagen!

Auf einen Blick!

Erstattet werden Kosten im tariflich vereinbarten Umfang für folgende Leistungen:

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit - je nach Vereinbarung
  • Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 8., 15. oder 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Zahlung des Krankentagegeldes wegen Unfallfolgen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Beginn der Leistungen
  • 8. Tag Krankheit / 1. Tag Unfall
  • 8. Tag Krankheit / 8. Tag Unfall
  • 15. Tag Krankheit / 1. Tag Unfall
  • 15. Tag Krankheit / 15. Tag Unfall
  • 31. Tag Krankheit / 31. Tag Unfall

Je nach Beginn gelten andere Tarife.

Ihre Mehrwerte
  • Krankentagegeld ab dem ersten vereinbarten Tag bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • 30 Tage im Monat, auch an Sonn- und Feiertagen
  • Ohne Geldsorgen in Ruhe genesen
  • Keine Einkommensteuerpflicht für erhaltene Leistungen
  • Beitrag steuerlich absetzbar

Geltungsbereich
  • Luxemburg

Bei im europäischen Ausland akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen wird das Krankentagegeld im vertraglichen Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen geschlossen wurden.