Häufig gestellte Fragen
Fragen zu den Produkten
Welche Produkte bietet die DKV Luxembourg an?
Die DKV Luxembourg bietet Ihnen eine umfassende Produktpalette aus der privaten Krankenversicherung. Angefangen bei der Reisekrankenversicherung über Zusatzversicherungen und Verdienstausfallversicherung für Selbständige bis hin zu einer Krankheitskostenvollversicherung.
Was ist eine Krankheitskostenvollversicherung?
Eine private Krankheitskosten-Vollversicherung bietet einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz. Der Rundumschutz bietet alle Vorteile eines Privatpatienten beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus - unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und gültig in ganz Europa.
Was ist eine Zusatzversicherung?
In Luxemburg ist die gesamte erwerbstätige Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Kasse sehen nahezu immer Eigenbeteiligungen des Patienten vor, sei es bei Arztbesuchen, bei Zahnersatz oder bei Hilfsmitteln wie z.B. Brillen. Mit einer Zusatzversicherung der DKV Luxembourg können Sie diese Lücken schliessen. Dies gilt für alle in Luxemburg gesetzlich versicherten Personen als auch für die Beamten der Europäischen Union.
Was ist eine Krankenhaustagegeldversicherung?
Kommen Sie in die Lage eines stationären Krankenhausaufenthaltes, sollen Sie auf Nichts verzichten. Oftmals ist dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie die damit verbundenen Mehrkosten auffangen. Sie erhalten in diesem Fall pro Tag der stationären Behandlung den von Ihnen versicherten Tagessatz und decken damit die finanzielle Mehrbelastung ab.
Was ist eine Verdienstausfallversicherung?
Auch Selbständige oder Freiberufler können plötzlich erkranken und arbeitsunfähig werden. Dies zieht in der Regel Einkommensverluste nach sich. Mit einer Verdienstausfallversicherung der DKV Luxembourg S.A. können diese kompensiert werden.
Was ist eine Reisekrankenversicherung?
Das Risiko einer Krankheit macht vor den Landesgrenzen nicht halt. Eine Reisekrankenversicherung bietet einen optimalen Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland oder vom Ausland nach Luxemburg.
Gibt es Lösungen für Unternehmen?
Als größter Anbieter privater Krankenversicherungen in Luxemburg bieten wir flexible Lösungen, die ganz auf das jeweilige Unternehmen, deren Mitarbeiter und auf spezielle Wünsche zugeschnitten sind.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Die Beiträge richten sich nach den gewählten Versicherungsprodukten, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Wie kann ich mich bei der DKV Luxembourg versichern?
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder wir Ihnen ein Angebot zusenden können, dann rufen Sie uns bitte an: +352/42 64 64-1 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Fragen zu den Leistungen
Wo gilt mein Versicherungsschutz?
Bei unseren Krankheitskostenversicherungen genießen Sie Versicherungsschutz europaweit, also auch in den Ländern die nicht der EU angehören (z.B. Schweiz, Schweden). Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland planen, kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen auch hierfür Lösungen an.
Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird. Es wird zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfallen für Behandlungen, die aufgrund eines Unfalles notwendig werden. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate ab Versicherungsbeginn. Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder aufgrund einer Vorversicherung) erlassen werden.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Bei unseren Krankheitskostenvollversicherungen können Sie eine kalenderjährliche Selbstbeteiligung wählen. Das bedeutet: Sie zahlen ihre Rechnungen bis zu dem vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag (Erwachsene derzeit 800,00 Euro) selbst. Für den darüber hinausgehenden Betrag, erhalten Sie von uns die tariflich vereinbarte Leistung. Durch die Selbstbeteiligung verringert sich der zu zahlende Monatsbeitrag für den gewählten Versicherungsschutz.
Was ist zu beachten, wenn eine stationäre Behandlung notwendig ist?
Krankenhausaufenthalte sind meist unangenehm und können zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Um dies zu vermeiden sollten Sie im Falle einer stationären Behandlung die DKV Luxembourg S.A. schnellstmöglich informieren, damit die Kostendeckung geklärt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei geplanten Krankenhausaufenthalten immer vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung zu setzen.
Etliche Krankenhäuser in der Grossregion rechnen die Unterbringungskosten direkt mit uns ab, so dass Sie hierfür nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie reiche ich die Rechnungen zur Erstattung ein?
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
DKV Luxembourg S.A.
B.P. 845
L–2018 Luxembourg
Bitte vermerken Sie hierbei gut sichtbar Ihre Versicherungsnummer. Sie helfen uns bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht klammern oder heften. Um Ihren Leistungsantrag umgehend bearbeiten zu können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Bei einer Vollversicherung benötigen wir die Originale der Rechnungen. Tritt eine gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung (z.B. bei Zusatzversicherungen), genügen uns eine Kopie der Rechnung sowie ein Erstattungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse. Rechnungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, bitten wir ebenfalls im Original bei uns einzureichen.
Was ist eine Zahnbehandlung und was ist Zahnersatz?
Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele für Maßnahmen, die unter Zahnbehandlung fallen: Plastische Füllungen, wie z.B. Kunststoff-Füllungen.
Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.
Was ist im Falle eines geplanten Zahnersatzes zu tun?
Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn von Ihrem Zahnarzt einen spezifizierten Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ausstellen. Hierdurch erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung.
Der Kostenvoranschlag ist erst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden. Dies empfehlen wir Ihnen auch im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung, da sich so Ihr Eigenanteil reduzieren kann.
Bitte senden Sie uns anschliessend den von der gesetzlichen Kasse genehmigten Kostenvoranschlag. Sie erhalten dann umgehend von uns eine Mitteilung über die Kostenbeteiligung der DKV.
Ich habe eine Krankentagegeldversicherung und werde krank – was ist zu tun?
Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn der DKV zu melden. In diesem Falle erhalten Sie von der DKV die entsprechenden Formulare zugesandt
Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen kann eine Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgen.
Wie lange habe ich Zeit meine Rechnungen einzureichen?
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem ersten Behandlungstag, der auf der jeweiligen Rechnung genannt ist.
Fragen zum Antrag/Vertrag
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages – das heißt nicht vor Unterzeichnung des Versicherungsscheins durch beide Vertragspartner – und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Wo können Bescheinigungen oder Nachweise angefordert werden?
Grundsätzlich können jegliche Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigung, Bescheinigung für den Arbeitgeber etc.) telefonisch oder schriftlich per Post, Telefax oder mittels E-Mail Formular bei der DKV Luxembourg angefordert werden.
Stellt die DKV Luxembourg einen neuen Versicherungsschein bzw. eine neue Versichertenkarte aus, wenn diese(r) verloren geht?
Sollte ein Versicherungsschein oder eine Versichertenkarte verloren gehen, kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV Luxembourg eine neue Police oder Versichertenkarte angefordert werden.
Was ist zu tun, wenn der Versicherungsvertrag geändert werden soll?
Eine Änderung des Versicherungsvertrages bedarf der Schriftform. Vorher ist eine Kontaktaufnahme mit der DKV Luxembourg sinnvoll, um den Änderungswunsch und die damit verbundenen Voraussetzungen und Formalitäten persönlich besprechen und klären zu können. Bitte wenden sie sich hier telefonisch, per Post, Telefax oder E-Mail an uns.
Was ist eine Ehegattennachversicherung?
Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV Luxembourg versicherten Person können sich ohne Wartezeiten bei der DKV Luxembourg privat krankenversichern. Die Antragsstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Die Vertragsmitarbeiter und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
Was ist eine Kindernachversicherung?
Neugeborene können ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung bei der DKV Luxembourg privat krankenversichert werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der DKV Luxembourg S.A. versichert ist. Die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgen. Der Versicherungsschutz des Kindes darf jedoch nicht höher oder umfassender sein, als der des versicherten Elternteils.
Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Den Vordruck für die Anmeldung finden Sie in unserem Downloadcenter. Die Mitarbeiter der Vertragsabteilung oder Ihr DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
Welche Zahlungsweisen und Zahlungsarten für den Beitrag sind möglich?
Neben der monatlichen Zahlungsweise sind auch eine 1/4-jährliche, eine 1/2-jährliche (mit zwei Prozent Skonto) und eine jährliche (mit drei Prozent Skonto) Zahlungsweise möglich.
Die Zahlung kann durch Überweisung (unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer) auf ein Konto der DKV Luxembourg oder per Abrufverfahren erfolgen. Das Abrufverfahren können wir jedoch nur bei inländischen (Luxemburger) Konten anbieten.
Wie lauten die Bankverbindungen der DKV Luxembourg?
BGLL: IBAN LU31 0030 0206 1888 0000 SWIFT: BGLLLULL
BCEE: IBAN LU40 0019 1655 0409 4000 SWIFT: BCEELULL
CCPL: IBAN LU17 1111 0747 6777 0000 SWIFT: CCPLLULL
Müssen Änderungen der Abbuchungsaufträge bzw. der Bankverbindung immer schriftlich erfolgen?
Diese Änderungen müssen immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Sollte sich die Kontoverbindung für das Beitragsabrufverfahren ändern, so benötigen wir zur Weiterleitung an Ihre Bank diesen Abbuchungsauftrag immer schriftlich im Original.
Formular Einzugsermächtigung
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Eine Krankheitskostenversicherung ist zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf des Versicherungsjahres (somit zum 31.12. eines jeden Jahres, frühestens aber zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres) mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. des entsprechenden Jahres bei der DKV Luxembourg vorliegen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und muss durch den Versicherungsnehmer unterschrieben sein.
Fragen zum Gruppenvertrag "Company"
Was ist ein Gruppenvertrag?
Ein Gruppenvertrag sichert grundsätzlich alle Mitglieder einer im vorhinein festgelegten Gruppe, die ein gemeinsames Merkmal auszeichnet (z.B. die Angestellten eines Unternehmens), obligatorisch ab. Für diese Gruppe wird eigens aktuariell ein Tarifbeitrag kalkuliert.
Kann ich als Arbeitgeber einen Gruppenversicherung für meine Mitarbeiter abschließen?
Ja, unter der Voraussetzung, dass alle Mitarbeiter versichert werden. Das Gleiche gilt für die Angehörigen der Mitarbeiter, die ebenfalls im Gruppenvertrag mitversichert werden können.
Was sind die wesentlichen Vorteile eines Gruppenvertrages?
Unter bestimmten Voraussetzungen bietet Ihnen ein Gruppenvertrag die Möglichkeit, alle Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu versichern. Es besteht somit eine Annahmegarantie für alle Mitarbeiter. Günstige Beiträge aufgrund von Gruppenrabatt.
Wieviel Mitarbeiter muss mein Unternehmen mindestens haben?
Die Mindestvoraussetzung für einen Gruppenvertrag sind 10 versicherte Personen. Tipp: Die Mindestanzahl kann sich aus der Summe der Mitarbeiter und deren Familienangehörigen zusammensetzen. Somit können auch kleinere Betriebe die Vorteile eines Gruppenvertrages nutzen
Kann ich als Unternehmer die Beiträge zum Gruppenvertrag steuerlich absetzen?
Ja. Die Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?
In diesem Fall ist der Angestellte nicht mehr im Rahmen des Gruppenvertrages versichert. Innerhalb eines Gruppenvertrages empfiehlt es sich, eine „Anwartschaft“ mit zu vereinbaren. Diese ermöglicht es, bei Ausscheiden aus der Gruppe einen gleichwertigen Versicherungsschutz auf individueller Basis fortzuführen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Welche Arten von Krankenversicherungen können in einem Gruppenvertrag versichert werden?
Es stehen alle Krankheitskostentarife der DKV Luxembourg zur Verfügung. In der Regel handelt es sich um eine Erweiterung des Krankenversicherungsschutzes für viele Leistungsfälle, die nicht oder nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Darüber hinaus können auch zusätzliche Features wie Vorsorgeuntersuchungen, Checkups bis hin zu Auslandreisekrankenversicherung gewählt werden.
Wie können neue Mitarbeiter in den Gruppenvertrag angemeldet werden?
Sie als Arbeitgeber teilen uns einfach die neuen Mitarbeiter mit, die DKV erstellt auf Basis dieser Informationen eine entsprechende Rechnung. Das Gleiche gilt bei Ausscheiden von Mitarbeitern.