FRAGEN ZU DEN PRODUKTEN
Die DKV Luxembourg bietet Ihnen eine umfassende Produktpalette aus der privaten Krankenversicherung. Angefangen bei der Reisekrankenversicherung über Zusatzversicherungen und Verdienstausfallversicherung für Selbstständige bis hin zu einer Krankheitskostenvollversicherung.
Eine private Krankheitskostenvollversicherung bietet einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz. Der Rundumschutz bietet alle Vorteile eines Privatpatienten beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus – unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und gültig in ganz Europa.
In Luxemburg ist die gesamte erwerbstätige Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Kasse sehen nahezu immer Eigenbeteiligungen des Patienten vor, sei es bei Arztbesuchen, bei Zahnersatz oder bei Hilfsmitteln, wie z.B. Brillen. Mit einer Zusatzversicherung der DKV Luxembourg können Sie diese Lücken schließen. Dies gilt für alle in Luxemburg gesetzlich versicherten Personen als auch für die Beamten der Europäischen Union.
Kommen Sie in die Lage eines stationären Krankenhausaufenthaltes, sollen Sie auf Nichts verzichten. Oftmals ist dieser mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie die damit verbundenen Mehrkosten auffangen. Sie erhalten in diesem Fall pro Tag der stationären Behandlung den von Ihnen versicherten Tagessatz und decken damit die finanzielle Mehrbelastung ab.
Auch Selbstständige oder Freiberufler können plötzlich erkranken und arbeitsunfähig werden. Dies zieht in der Regel Einkommensverluste nach sich. Mit einer Verdienstausfallversicherung der DKV Luxembourg S.A. können diese kompensiert werden.
Das Risiko einer Krankheit macht vor den Landesgrenzen nicht halt. Eine Reisekrankenversicherung bietet einen optimalen Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland oder vom Ausland nach Luxemburg.
Als größter Anbieter privater Krankenversicherungen in Luxemburg bieten wir flexible Lösungen, die ganz auf das jeweilige Unternehmen, deren Mitarbeiter und auf spezielle Wünsche zugeschnitten sind.
Die Beiträge richten sich nach den gewählten Versicherungsprodukten und dem Eintrittsalter. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder wir Ihnen ein Angebot zusenden können, dann rufen Sie uns bitte an: +352/42 64 64-1 oder schreiben Sie uns Ihr Kontakformular
FRAGEN ZU DEN LEISTUNGEN
Bei unseren Krankheitskostenversicherungen genießen Sie Versicherungsschutz europaweit, also auch in den Ländern die nicht der EU angehören (z.B. Schweiz). Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im außereuropäischen Ausland planen, kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen auch hierfür Lösungen an.
Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird. Es wird zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfallen für Behandlungen, die aufgrund eines Unfalles notwendig werden. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate ab Versicherungsbeginn. Die allgemeinen Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder aufgrund einer Vorversicherung) erlassen werden.
Bei unseren Krankheitskostenvollversicherungen können Sie eine kalenderjährliche Selbstbeteiligung wählen. Das bedeutet: Sie zahlen ihre Rechnungen bis zu dem vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag (Erwachsene derzeit 800,00 Euro) selbst. Für den darüber hinausgehenden Betrag erhalten Sie von uns die tariflich vereinbarte Leistung. Durch die Selbstbeteiligung verringert sich der zu zahlende Monatsbeitrag für den gewählten Versicherungsschutz.
Krankenhausaufenthalte sind meist unangenehm und können zu einer hohen finanziellen Belastung führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie im Falle einer stationären Behandlung die DKV Luxembourg S.A. schnellstmöglich informieren, damit die Kostendeckung geklärt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, sich bei geplanten Krankenhausaufenthalten immer vor Beginn der Behandlung mit uns in Verbindung zu setzen. Etliche Krankenhäuser in der Großregion rechnen die Unterbringungskosten direkt mit uns ab, so dass Sie hierfür nicht in Vorleistung treten müssen.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
DKV Luxembourg S.A.
Postfach 845
L–2018 Luxembourg
oder ganz einfach über das Kundenportal yourDKV. Bitte vermerken Sie hierbei gut sichtbar Ihre Versicherungsnummer. Sie helfen uns bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht klammern oder heften. Um Ihren Leistungsantrag umgehend bearbeiten zu können, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Bei einer Vollversicherung benötigen wir die Originale der Rechnungen. Bei einer Zusatzversicherung genügt uns bei Vorleistung durch die CNS der Erstattungsnachweis. AUSNAHME: bei allen Zahn- und Auslandsbehandlungen benötigen wir zusätzlich zum CNS-Erstattungsnachweis auch die Rechnungskopie. Bei Vorleistung durch alle anderen gesetzlichen Krankenkassen (z.B. auch aus dem Ausland) benötigen wir eine Kopie der Rechnung sowie den Erstattungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse. Rechnungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, bitten wir ebenfalls im Original bei uns einzureichen.
Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele für Maßnahmen, die unter Zahnbehandlung fallen: Plastische Füllungen, wie z.B. Kunststoff-Füllungen. Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.
Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn von Ihrem Zahnarzt einen spezifizierten Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ausstellen. Hierdurch erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Der Kostenvoranschlag ist erst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden. Dies empfehlen wir Ihnen auch im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung, da sich so Ihr Eigenanteil reduzieren kann. Bitte senden Sie uns anschließend den von der gesetzlichen Kasse genehmigten Kostenvoranschlag. Sie erhalten dann umgehend von uns eine Mitteilung über die Kostenbeteiligung der DKV.
Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn der DKV zu melden. In diesem Falle erhalten Sie von der DKV die entsprechenden Formulare zugesandt. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen kann eine Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgen.
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem ersten Behandlungstag, der auf der jeweiligen Rechnung genannt ist.
FRAGEN ZUM ANTRAG/VERTRAG
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages – das heißt nicht vor Unterzeichnung des Versicherungsscheins durch beide Vertragspartner – und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Grundsätzlich können jegliche Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigung, Bescheinigung für den Arbeitgeber etc.) telefonisch (+352/42 64 64-1) oder schriftlich per Post, Fax oder mittels E-Mail Formular bei der DKV Luxembourg angefordert werden oder ganz einfach über das Kundenportal yourDKV.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen, erfolgt der Versand von vertraulichen Daten ausschließlich per Post.
Sollte ein Versicherungsschein oder eine Versichertenkarte verloren gehen, können Sie telefonisch (+352/42 64 64-1), per Post, Fax oder E-Mail (service@dkv.lu) unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV Luxembourg eine neue Police oder Versichertenkarte angefordern.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen, erfolgt der Versand von vertraulichen Daten ausschließlich per Post.
Bitte wenden Sie sich telefonisch (+352/42 64 64-801) oder per E-Mail (customerservice@dkv.lu) an uns. Gerne besprechen wir mit Ihnen die zukünftige Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages.
Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV Luxembourg versicherten Person können sich ohne Wartezeiten bei der DKV Luxembourg privat krankenversichern. Die Antragsstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Die Vertragsmitarbeiter und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
Neugeborene können ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung bei der DKV Luxembourg privat krankenversichert werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der DKV Luxembourg S.A. versichert ist. Die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgen. Der Versicherungsschutz des Kindes darf jedoch nicht höher oder umfassender sein, als der des versicherten Elternteils. Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Den Vordruck für die Anmeldung finden Sie in unserem Downloadcenter. Die Mitarbeiter der Vertragsabteilung oder Ihr DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
Neben der monatlichen Zahlungsweise sind auch eine ¼-jährlich, eine ½-jährlich (mit 2% Skonto) und eine jährliche (mit 3% Skonto) Zahlungsweise möglich. Die Zahlung kann durch Überweisung (unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer) auf ein Konto der DKV Luxembourg oder per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.
Der monatliche Einzug der Versicherungsbeträge kann nur noch per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.
BGL: IBAN LU31 0030 0206 1888 0000 SWIFT: BGLLLULL
BCEE: IBAN LU40 0019 1655 0409 4000 SWIFT: BCEELULL
CCP: IBAN LU17 1111 0747 6777 0000 SWIFT: CCPLLULL
Diese Änderungen müssen immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Sollte sich die Kontoverbindung für den Lastschrifteneinzug ändern, so benötigen wir das unterzeichnete SEPA Mandat im Original.
Der monatliche Einzug der Versicherungsbeiträge kann nur noch per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.
Eine Krankheitskostenversicherung ist zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf des Versicherungsjahres (somit zum 31.12. eines jeden Jahres, frühestens aber zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres) mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 01.12. des entsprechenden Jahres bei der DKV Luxembourg vorliegen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und muss durch den Versicherungsnehmer unterschrieben sein.
FRAGEN ZUM GRUPPENVERTRAG COMPANY
Ein Gruppenvertrag sichert grundsätzlich alle Mitglieder einer im vorhinein festgelegten Gruppe, die ein gemeinsames Merkmal auszeichnet (z.B. die Angestellten eines Unternehmens), obligatorisch ab. Für diese Gruppe wird eigens aktuariell ein Tarifbeitrag kalkuliert.
Ja, unter der Voraussetzung, dass alle Mitarbeiter versichert werden. Das Gleiche gilt für die Angehörigen der Mitarbeiter, die ebenfalls im Gruppenvertrag mitversichert werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen bietet Ihnen ein Gruppenvertrag die Möglichkeit, alle Ihre Mitarbeiter ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu versichern. Es besteht somit eine Annahmegarantie für alle Mitarbeiter. Günstige Beiträge aufgrund von Gruppenrabatt.
Die Mindestvoraussetzung für einen Gruppenvertrag sind 10 versicherte Angestellte.
Ja. Die Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
In diesem Fall ist der Angestellte nicht mehr im Rahmen des Gruppenvertrages versichert. Innerhalb eines Gruppenvertrages empfiehlt es sich ebenfalls eine „Fortführungsrecht“ zu vereinbaren. Diese ermöglicht es, bei Ausscheiden aus der Gruppe einen gleichwertigen Versicherungsschutz auf individueller Basis fortzuführen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Es stehen alle Krankheitskostentarife der DKV Luxembourg zur Verfügung. In der Regel handelt es sich um eine Erweiterung des Krankenversicherungsschutzes für viele Leistungsfälle, die nicht oder nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Darüber hinaus können auch zusätzliche Features wie Vorsorgeuntersuchungen, Checkups bis hin zu Auslandreisekrankenversicherung gewählt werden.
Im Company-Portal können Sie die An- und Abmeldungen eigenständig duchführen. Falls Sie einen Zugang oder technischen Support benötigen, wenden Sie sich bitte an company@dkv.lu oder rufen Sie uns an unter +352/42 64 64-700.
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen oder wir Ihnen ein Angebot zusenden können, dann rufen Sie uns bitte an: +352/42 64 64-814 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: salessupportcompany@dkv.lu