Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sollen verhindern, dass die Versichertengemeinschaft gleich nach Vertragsbeginn mit Ausgaben belastet wird. Es wird zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten unterschieden. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfallen für Behandlungen, die aufgrund eines Unfalles notwendig werden. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate ab Versicherungsbeginn. Die allgemeinen Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder aufgrund einer Vorversicherung) erlassen werden.