Ultrakompletter Schutz für Ihre Gesundheit COMPLETE HEALTH
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COMPLETE HEALTH

Mit der umfassenden Krankenversicherung COMPLETE HEALTH, die auch erhältlich ist, wenn Sie nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet sind, profitieren Sie von den leistungsstärksten medizinischen Leistungen für Ihre ambulanten, stationären, zahnärztlichen und optischen Heilbehandlungen einschließlich alternativer Behandlungsmethoden. 

Profitieren Sie neben den umfangreichsten medizinischen Leistungen auch von medizinisch empfohlenen präventiven Leistungen, wie z. B. der professionellen Zahnreinigung (Prophylaxe).

Vorteile

Sehhilfen

Ihre neue Brille oder sogar Ihre Kontaktlinsen werden Ihnen alle zwei Jahre bis zu 700 € erstattet.
Alternativ können Sie eine Erstattung von bis zu 3.000 € für eine Augenlaseroperation in Anspruch nehmen.

Zahnärztliche Behandlungen für höhere Ansprüche

Ob Zahnbehandlung, Krone, Inlays oder kieferorthopädische Behandlung: Sie sind auch dann versichert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt.

Ambulante Heilbehandlungen

Diese Versicherung deckt beispielsweise neben medizinischer Versorgung auch Krankengymnastik und alternative Behandlungsmethoden ab. Auch die Leistungen von Hebammen werden übernommen.

Patient 1er Klasse bei Krankenhausaufenthalt

Stationäre Behandlungen sowie die Kosten für den Transport ins Krankenhaus werden übernommen. Im Krankenhaus erhalten Sie als Patient der ersten Klasse eine Behandlung durch den Chefarzt und ein Krankenhaustagegeld.

Optimaler Versicherungsschutz auf Reisen

TRAVEL+ist automatisch in Ihrem Vertrag enthalten. Sie sind während Ihrer Reisen in Europa und weltweit versichert. Bei einem Unfall oder einer Krankheit werden die Kosten für die Behandlung im Ausland übernommen. Genießen Sie Ihren Urlaub mit ruhigem Gewissen!

Dokumente

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Beantragen Sie Kostenerstattungen mit nur wenigen Klicks

 

Mit der mobilen Anwendung easyAPP oder dem Kundenportal easyAPP Home können Sie bequem und schnell die Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten beantragen, Kostenvoranschläge für Zahnbehandlungen einreichen oder die Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalte beantragen.

 

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Setzen Sie die Beiträge von der Steuer ab

 

Krankenversicherungsprämien sind steuerlich absetzbar (gemäß Artikel 111 des Einkommensteuergesetzes L.I.R.) - zahlen Sie weniger Einkommensteuer. Der steuerlich absetzbare Betrag wird jedes Jahr auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, die die DKV Luxembourg Ihnen jeweils Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt.