Erklärung zur Barrierefreiheit
DKV Luxembourg S.A., Mitglied der LALUX Gruppe ist bemüht, seine digitalen Dienste und Inhalte für alle Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir sind bestrebt, das Nutzererlebnis für all unsere Besucher fortlaufend zu verbessern und wenden anerkannte Barrierefreiheitsnormen an, insbesondre die WCAG 2.2 und die Europäische Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite von LALUX, die über folgende Adresse abrufbar ist : https://www.dkv.lu.
Statut der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite entspricht aufgrund der nachstehenden Elemente in Teilen der Europäischen Norm EN 301 549 sowie dem allgemeinen Referenzwerk, gemäß dem sie umgesetzt wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
DKV Luxembourg arbeitet kontinuierlich an der Optimierung der Elemente, die noch nicht den Normen entsprechen:
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf mehreren Seiten haben bestimmte Formularfelder keine Beschriftung. Die Navigation mit Bildschirmleseprogrammen zu diesen Feldern ist schwierig.
Diese Erklärung wurde am 9.1.2026 mithilfe der Eye-Able®-Technologie von Web Inclusion GmbH erstellt. Weitere Informationen über Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/de/home zu finden. Eye-Able Report ® – ein Produkt von Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Testschritte erfolgreich durchlaufen.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Kommentare oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Internetseite? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir werden Ihnen den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit erläutern. Wir werden Ihre Fragen so schnell wie möglich, spätestens jedoch binnen der gesetzlichen Frist von einem Monat, beantworten. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns unter folgender E-Mailadresse kontaktieren:
Bei einer unbefriedigenden Antwort haben Sie zudem die Möglichkeit, dass für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Informations- und Presseamt (Service information et presse) über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsman des Großherzogtums Luxemburg zu informieren..