Umfassender Schutz, der sich Ihrem Budget anpasst PLUS HEALTH
PLUS HEALTH

PLUS HEALTH

Die Krankenzusatzversicherung PLUS HEALTH deckt Kosten in Verbindung mit einer Erkrankung, einer ambulanten oder stationären Behandlung sowie einer Zahn- oder Augenbehandlung ab. Und dies vor allem dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten oder nur einen Teil davon übernimmt. 

Vorteile

Patient 1er Klasse bei Krankenhausaufenthalt

Bei einem Krankenhausaufenthalt sind Sie in guten Händen! Die Kosten für stationäre Behandlungen werden übernommen. Im Krankenhaus erhalten Sie als Patient erster Klasse eine Behandlung durch den Chefarzt und darüber hinaus ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € pro Tag

Ambulante Behandlungen

Diese Versicherung deckt beispielsweise neben medizinischer Versorgung auch Krankengymnastik und alternative Behandlungsmethoden ab. Auch die Leistungen von Hebammen werden übernommen.

Zahnbehandlungen

Es gibt keinen Grund mehr, nicht zu lächeln! Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnreinigung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung werden auch dann übernommen, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht greift. 

Sehhilfen

Ihre neue Brille oder sogar Ihre Kontaktlinsen werden Ihnen alle zwei Jahre bis zu 500 € erstattet. Alternativ werden Kosten für eine Augenlaseroperation bis zu 500 € erstattet.

Optimaler Schutz im Ausland

Der Baustein TRAVEL+ ist automatisch in Ihrem Vertrag enthalten. Bei Reisen innerhalb von Europa und weltweit sind Sie versichert. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung werden die Behandlungskosten im Ausland übernommen.

Dokumente

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Soforthilfe bei schwerer Erkrankung

 

BEST CARE+ sichert Sie in Ernstfällen ab: Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen einen Termin bei einem Facharzt, eine ausführliche Empfehlung oder eine Zweitmeinung.
Und wenn Sie operiert werden müssen, organisieren wir den Termin für Sie.
Lassen Sie sich von Spezialisten behandeln, wenn es um eine akute Erkrankung geht.

 

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Setzen Sie die Beiträge von der Steuer ab

 

Krankenversicherungsprämien sind steuerlich absetzbar (gemäß Artikel 111 des Einkommensteuergesetzes L.I.R.) - zahlen Sie weniger Einkommensteuer.
Der steuerlich absetzbare Betrag wird jedes Jahr auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, die die DKV Luxembourg Ihnen jeweils Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt.

 

Entdecken Sie alle möglichen Steuerersparnisse

Beantragen Sie Kostenerstattungen mit nur wenigen Klicks

 

Mit der mobilen Anwendung easyAPP oder dem Kundenportal easyAPP Home können Sie bequem und schnell die Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten beantragen, Kostenvoranschläge für Zahnbehandlungen einreichen oder die Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalte beantragen.

 

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