Die Krankenzusatzversicherung speziell für Krankenhausaufenthalte HOSPITAL HEALTH
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Sie suchen eine Zusatzversicherung speziell für Krankenhausaufenthalte? Dann ist HOSPITAL HEALTH die ideale Lösung. Sie deckt alle zusätzlichen Kosten bei Krankenhausaufenthalten ab. Sie müssen sich also keine Sorgen um unvorhergesehene finanzielle Belastungen aufgrund von Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse machen. 

Erstattung der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt

Die Kosten für den Transport im Krankenwagen zum Krankenhaus (bis zu 400 km), für einen Krankenhausaufenthalt (auch ohne Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse) sowie für medizinische Versorgung und Operationen einschließlich Entbindungen werden übernommen.

Patient 1er Klasse bei Krankenhausaufenthalt

Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt als Patient oder Patientin erster Klasse werden von HOSPITAL HEALTH übernommen. Damit Sie sich wohlfühlen, werden auch die Kosten für die Unterbringung im Einzelzimmer sowie die Kosten für die Nutzung von Telefon und Fernseher erstattet. 

Freie Arztwahl

Erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung und profitieren Sie von der freien Wahl Ihres Arztes, auch Chefarztes. Auch Behandlungen mit Überschreitung des Gebührensatzes sind versichert.

Rooming-in für Eltern

Ist Ihr Kind versichert, werden Rooming-in-Kosten erstattet und Sie können im selben Zimmer wie Ihr bis zu zwölf Jahre altes Kind übernachten. Bei der Geburt eines Kindes werden außerdem die Kosten für die Übernachtung des Vaters im Krankenhaus übernommen

Krankenhaustagegeld

Bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zusätzlich zur Erstattung aller Kosten ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € pro Tag.

Versicherungsschutz innerhalb und außerhalb von Europa

Sie sind in Luxemburg und europaweit versichert. Auch bei Reisen außerhalb Europas, haben Sie einen Monat Versicherungsschutz. 

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Soforthilfe bei schwerer Erkrankung

 

BEST CARE+ sichert Sie in Ernstfällen ab: Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen einen Termin bei einem Facharzt, eine ausführliche Empfehlung oder eine Zweitmeinung. Und wenn Sie operiert werden müssen, organisieren wir den Termin für Sie.
Lassen Sie sich von Spezialisten behandeln, wenn es um eine akute Erkrankung geht.

 

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Setzen Sie die Beiträge von der Steuer ab

 

Krankenversicherungsprämien sind steuerlich absetzbar (gemäß Artikel 111 des Einkommensteuergesetzes L.I.R.) - zahlen Sie weniger Einkommensteuer. Der steuerlich absetzbare Betrag wird jedes Jahr auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, die die DKV Luxembourg Ihnen jeweils Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt.

 

Entdecken Sie alle Steuervergünstigungen

Beantragen Sie Kostenerstattungen in wenigen Klicks

 

Mit der mobilen Anwendung easyAPP oder dem Kundenportal easyAPP Home können Sie bequem und schnell die Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten beantragen, Kostenvoranschläge für Zahnbehandlungen einreichen oder die Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalte beantragen.

 

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