Die Krankenzusatzversicherung, die alles Wesentliche abdeckt COMPACT HEALTH
COMPACT HEALTH

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Die Krankenzusatzversicherung COMPACT HEALTH ist die ideale Wahl, um die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Sie zahlt bei Krankenhausaufenthalten die Unterbringung in der ersten Klasse und erstattet Kosten für Zahnbehandlungen und Sehhilfen.

Zahnärztliche Behandlungen

Höhere Kostenerstattungen bei zahnärztlicher Behandlung, professioneller Zahnreinigung und Zahnersatz dank COMPACT HEALTH. Auch kieferorthopädische Behandlungen sind abgedeckt.

Sehhilfen

Für Ihre neue Brille oder auch Ihre neuen Kontaktlinsen werden Ihnen alle zwei Jahre bis zu 250 € erstattet. Alternativ werden Kosten von bis zu 250 € für Augenlaseroperationen übernommen.

Patient 1er Klasse bei Krankenhausaufenthalt

Die Kosten für den Transport im Krankenwagen zum Krankenhaus (bis zu 400 km), für einen stationären Krankenhausaufenthalt (auch ohne Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie für medizinische Leistungen gehören zu den vielfältigen Kosten, die Ihnen HOSPITAL HEALTH erstattet. Auch die Unterbringung in einem Krankenhauszimmer erster Klasse, die freie Arztwahl und Behandlungen mit Überschreitung des Gebührensatzes werden übernommen. 

Rooming-in für Eltern

Dank Erstattung der Rooming-in-Kosten können Sie bei bestehender Versicherung für Ihr Kind im selben Zimmer wie Ihr bis zu zwölf Jahre altes Kind übernachten, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Bei der Geburt eines Kindes werden außerdem die Kosten für die Übernachtung des Vaters im Krankenhaus übernommen.

Krankenhaustagegeld

Bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zusätzlich zur Erstattung aller Kosten ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € pro Tag.

Versicherungsschutz innerhalb und auch außerhalb von Europa

Sie sind in Luxemburg und europaweit versichert. Auch bei Reisen außerhalb Europas haben Sie einen Monat Versicherungsschutz. 

Dokumente

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Setzen Sie die Beiträge von der Steuer ab

 

Krankenversicherungsprämien sind steuerlich absetzbar (gemäß Artikel 111 des Einkommensteuergesetzes L.I.R.) - zahlen Sie weniger Einkommensteuer.
Der steuerlich absetzbare Betrag wird jedes Jahr auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, die die DKV Luxembourg Ihnen jeweils Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt.

 

Entdecken Sie alle möglichen Steuerersparnisse

Soforthilfe bei schwerer Erkrankung

 

BEST CARE+ sichert Sie in Ernstfällen ab: Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen einen Termin bei einem Facharzt, eine ausführliche Empfehlung oder eine Zweitmeinung.
Und wenn Sie operiert werden müssen, organisieren wir den Termin für Sie.
Lassen Sie sich von Spezialisten behandeln, wenn es um eine akute Erkrankung geht.

 

Beantragen Sie Kostenerstattungen in wenigen Klicks

 

Mit der mobilen Anwendung easyAPP oder dem Kundenportal easyAPP Home können Sie bequem und schnell die Rückerstattung Ihrer Behandlungskosten beantragen, Kostenvoranschläge für Zahnbehandlungen einreichen oder die Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalte beantragen.

 

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