Ich habe eine Krankentagegeldversicherung und werde krank – was ist zu tun?
Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn der DKV zu melden. In diesem Falle erhalten Sie von der DKV die entsprechenden Formulare zugesandt. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen kann eine Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgen.