Wo gilt mein Versicherungsschutz?
Bei unseren Krankheitskostenversicherungen genießen Sie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten europaweiten Versicherungsschutz, d. h. auch in den Ländern, die nicht der EU angehören. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland planen, kontaktieren Sie uns – wir bieten Ihnen auch hierfür Lösungen an.