Info & Tools/FAQ/Müssen Änderungen der Abbuchungsaufträge bzw. der Bankverbindung immer schriftlich erfolgen?

Müssen Änderungen der Abbuchungsaufträge bzw. der Bankverbindung immer schriftlich erfolgen?

Diese Änderungen müssen immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Sollte sich die Kontoverbindung für den Lastschrifteneinzug ändern, so benötigen wir das unterzeichnete SEPA Mandat im Original.

  • Formular SEPA-Lastschriftmandat für Privatkunden

Der monatliche Einzug der Versicherungsbeiträge kann nur noch per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.