Müssen Änderungen der Abbuchungsaufträge bzw. der Bankverbindung immer schriftlich erfolgen?
Diese Änderungen müssen immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Sollte sich die Kontoverbindung für den Lastschrifteneinzug ändern, so benötigen wir das unterzeichnete SEPA Mandat im Original.
- Formular SEPA-Lastschriftmandat für Privatkunden
Der monatliche Einzug der Versicherungsbeiträge kann nur noch per SEPA Lastschriftverfahren erfolgen.