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Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?

 

In diesem Fall ist der Angestellte nicht mehr im Rahmen des Gruppenvertrages versichert. Innerhalb eines Gruppenvertrages empfiehlt es sich ebenfalls eine „Fortführungsrecht“ zu vereinbaren. Diese ermöglicht es, bei Ausscheiden aus der Gruppe einen gleichwertigen Versicherungsschutz auf individueller Basis fortzuführen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.