Was ist eine Kindernachversicherung?
Neugeborene können ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung bei der DKV Luxembourg privat krankenversichert werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der DKV Luxembourg S.A. versichert ist. Die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgen. Der Versicherungsschutz des Kindes darf jedoch nicht höher oder umfassender sein, als der des versicherten Elternteils. Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Die Mitarbeiter der Vertragsabteilung oder Ihr DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen per Telefon oder E-Mail an service@dkv.lu gerne weiter.