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Was ist im Falle eines geplanten Zahnersatzes zu tun?

Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn von Ihrem Zahnarzt einen spezifizierten Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ausstellen. Hierdurch erhalten Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Der Kostenvoranschlag ist erst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden. Dies empfehlen wir Ihnen auch im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung, da sich so Ihr Eigenanteil reduzieren kann. Bitte senden Sie uns anschließend den von der gesetzlichen Kasse genehmigten Kostenvoranschlag. Sie erhalten dann umgehend von uns eine Mitteilung über die Kostenbeteiligung der DKV.