Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Eine Krankheitskostenversicherung ist zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf des Versicherungsjahres (somit zum 31.12. eines jeden Jahres, frühestens aber zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres) mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 01.12. des entsprechenden Jahres bei der DKV Luxembourg vorliegen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und muss durch den Versicherungsnehmer unterschrieben sein.